Videoüberwachung

Videoüberwachung

Ob Betriebsgelände, Einzelhandel oder öffentliche Einrichtungen, der Einsatz einer Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Bereichen ist nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 6b / § 4 (BDSG neu) bzw. DSGVO kenntlich zu machen.

Printkatalog S. 187

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