Privatwege / Grundstücke

Privatwege / Grundstücke

Der Grundbesitz wird in Deutschland durch die Eintragung im Grundbuch manifestiert. Aufgrund des Hausrechts des Besitzers, kann dieser das Betreten oder Befahren seines Grundstückes oder Privatweges verbieten. Diese Schildern weisen auf das Verbot hin.

Printkatalog S. 192-197

20 Artikel gefunden

1 - 12 von 20 Artikel(n)

Aktive Filter