
Format | Material 30,0 x 20,0 cm Alu geprägt
Dem Eigentümer eines Privatgrundstückes ist es vorbehalten dieses auch als privates- und nicht öffentliches auszuschildern. Mit dem Hinweis „Begehen und Befahren auf eigene Gefahr“ erklärt sich, dass um besondere Vorsicht geboten wird, da das Grundstück im Normalfall nicht für jeden zugänglich ist und demnach nicht die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen geboten werden, wie es bspw. Auf öffentlichen Grundstücken der Fall ist.
Um immer auf der richtigen Seite zu stehen, lohnt es sich dennoch einen Zaun für unerwünschte Besucher zu montieren. Damit ist ein klarer Grenzbereich geschaffen, der mitsamt Hinweisschild nicht ignoriert werden sollte.