Privatweg Benutzung verboten

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Privatweg Benutzung verboten

Format | Material 30,0 x 20,0 cm Alu geprägt

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Privatweg - Benutzung verboten

Im Gegensatz zur öffentlichen Straße ist ein Privatweg nicht in Besitz der Stadt, sondern im Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person. Das hat zur Folge, dass auf einem Privatweg die Straßenverkehrsordnung nicht befolgt werden muss.

Vermehrt sind Privatwege in Neubaugebieten anzutreffen, häufig handelt es sich um Zufahrtswege zu Tiefgaragen oder Grundstücken. Reine Privatstraßen können zudem von der Nutzung durch die Allgemeinheit ausgeschlossen werden. Ist dies beabsichtigt, sollte die Straße entsprechend gekennzeichnet werden, damit Unbeteiligte darüber unterrichtet sind, dass es sich hierbei um keine öffentliche Straße handelt.

Hinweisschild zur Grundbesitzkennzeichnung Privatweg - Benutzung verboten – Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Weist einen Privatweg aus
  • Schließt die Nutzung durch die Allgemeinheit aus
  • Eindeutig gekennzeichnet und schnell angebracht