Format | Material 30,0 x 20,0 cm Alu geprägt
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Im Gegensatz zur öffentlichen Straße ist ein Privatweg nicht in Besitz der Stadt, sondern im Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person. Das hat zur Folge, dass auf einem Privatweg die Straßenverkehrsordnung nicht befolgt werden muss.
Vermehrt sind Privatwege in Neubaugebieten anzutreffen, häufig handelt es sich um Zufahrtswege zu Tiefgaragen oder Grundstücken. Reine Privatstraßen können zudem von der Nutzung durch die Allgemeinheit ausgeschlossen werden. Ist dies beabsichtigt, sollte die Straße entsprechend gekennzeichnet werden, damit Unbeteiligte darüber unterrichtet sind, dass es sich hierbei um keine öffentliche Straße handelt.