Betreten des Grundstücks verboten Eltern haften für ihre Kinder

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Hinweisschild zur Grundbesitzkennzeichnung "Betreten des Grundstücks verboten"

Die Grundstückskennzeichnung in Form eines Warnhinweisschildes, macht auf das verbotene Betreten des vorhandenen Grundstücks aufmerksam. In den auffälligen Farbtönen gelb und schwarz, wird eindeutig davor gewarnt, das Grundstück in jeglicher Weise zu betreten, dabei spielt keine Rolle ob befugt, oder unbefugt. Der Zusatz "Eltern haften für ihre Kinder", warnt zusätzlich vor dem Betreten des Grundstücks durch "unwissende Kinder".