Privatweg Betreten auf eigene Gefahr

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Privatweg Durchgang verboten

Format | Material 30,0 x 20,0 cm Alu geprägt

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Hinweisschild zur Grundbesitzkennzeichnung: Durchgang verboten

Grundbesitzer können aufgrund des Hausrechts den Zutritt bzw. den Durchgang zu ihrem Grundstück verbieten. Grundstücke, die wohlmöglich aussehen wie Seitenwege, freie Flächen oder auch eine großzügige Fläche ohne Begrenzung aufweisen, wirken sehr einladend und sind nicht zwingend als Privatgrundstück zu erkennen. Die Grundbesitzkennzeichnung „Durchgang verboten“ macht hingegen deutlich, das Privatgrundstück nicht näher zu betreten bzw. zu durchqueren.