
Format | Material 33,0 x 25,0 cm Alu geprägt
Aufgrund des Hausrechts ist es einem Eigentümer selbst überlassen, den Zutritt zu seinem Besitz zu verwehren. Sollte ein Verbot bestehen, ist es jedoch nicht für jeden ersichtlich. Die Grundbesitzkennzeichnung „Betreten verboten“ hält Unbefugte davon unmissverständlich ab und beugt damit jedem Ärgernis vor.