
In vielerlei Fällen ist das Betreten eines Grundstücks aus diversen Gründen verboten. Um davor eindeutig zu warnen, bietet sich an, Grundbesitzkennzeichnungen in Form von Warnhinweisen darzustellen, damit sie dem Betrachter sofort ins Auge fallen. Ob befugt, oder unbefugt spielt bei dem Warnhinweis jedoch keine Rolle. Ist ein Verbot des Grundstücks ausgeschildert, sollte es aus den unterschiedlich triftigsten Gründen unter keinen Umständen betreten werden.