

Format | Material 33,0 x 25,0 cm Alu geprägt
Kommt jemand auf einem Privatgrundstück zu Schaden, haftet aufgrund der Verkehrssicherungspflicht häufig der Eigentümer bzw. die Eigentümerin. Daraus begründet sich die Notwendigkeit, im Winter Schnee zu räumen und zu streuen. Auch vor anderen Gefahren, wie losen Dachziegel oder morschen Ästen, müssen Passanten geschützt werden.
Eine Möglichkeit, diesen Pflichten aus dem Weg zu gehen, ist das Grundstück entsprechend zu kennzeichnen, dass das Betreten nur noch auf eigene Gefahr erlaubt ist. Die Kennzeichnung macht damit implizit auf die Gefahren aufmerksam, begründet allerdings noch keinen Haftungsausschluss. Kommt also jemand auf dem Grundstück zu Schaden und es kann nachgewiesen werden, dass die Ursache eine mangelnde Verkehrssicherungspflicht war, kann der Geschädigte Schadensersatzansprüche stellen.