

Format | Material 30,0 x 20,0 cm Alu geprägt
Wenn privater Grundbesitz nicht den gewohnten Sicherheitsvorkehrungen entspricht, da beispielsweise kein Winterdienst betrieben wird, oder das Gelände Gefahrenzonen birgt, können Außenstehende durch die entsprechende Kennzeichnung „Betreten und Befahren auf eigene Gefahr“ gewarnt werden. Ein Verbot ist hierdurch nicht erteilt, lediglich jedoch darauf hingewiesen, dass eine mögliche Gefahr besteht. Zu beachten ist jedoch, dass der Eigentümer immer für ein sicheres Umfeld zu sorgen hat und bei tatsächlichen Unfällen etc. haften muss. Durch eine entsprechende Kennzeichnung kann die Haftstrafe jedoch gemildert und Außenstehende vor dem Betreten eventuell abgehalten werden.