Betreten verboten Lebensgefahr Zuwiderhandlungen...

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Hinweisschild zur Betriebskennzeichnung

Format: 60,0 x 40,0 cm | Material: Aluminium geprägt

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Hinweisschild Zutritt verboten Lebensgefahr! Zuwiderhandlungen werden bestraft

Das weiße Hinweisschild mit der Aufschrift Zutritt verboten Lebensgefahr mit dem Zusatz Zuwiderhandlungen werden bestraft warnt ausdrücklich vor dem Betreten. Bereiche auf dem Betriebsgelände, die nur unter Einsatz des Lebens betreten werden können, sollten zwingend von der Benutzung ausgeschlossen und gesichert werden. Die Gefährdung wird dadurch unterstrichen, dass der Begriff Lebensgefahr auf dem Hinweisschild in der Warnfarbe rot unterlegt ist. Nur durch eine ordnungsgemäße Kennzeichnung kann der lebensgefährliche Bereich vor dem Betreten gesichert werden, sodass das Risiko von Verletzungen auf dem Betriebsgelände verringert wird.

Hinweisschild Zutritt verboten Lebensgefahr – Ihre Vorteile:

  • Eindeutiges Verbot erhöht die Sicherheit
  • Zur Kennzeichnung von Betrieben, Privatwegen und Grundstücken
  • Einsatz im Innen- und Außenbereich
  • Einsatzgebiet: Bereiche auf dem Betriebsgelände, die unter keinen Umständen betreten werden dürfen!