Laser Klasse 1

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Warn-Zusatzschild Laserkennzeichnung Klassifizierung

Lasergeräte- und anlagen werden anhand ihrer schädlichen biologischen Wirkung nach DIN EN 60825-1 und DIN VDE 0837 klassifiziert. Die Einteilung erfolgt hierbei über nationale und internationale Grenzwerte, die Aufschluss über maximal auftretende Leistungs- und Engeriedichten geben. Dabei wird die Gefährdung des Menschen in entsprechend mögliche Schäden unerteilt.

Laser Klasse 1: Die Laserstrahlung ist unter vorhersehbaren Bedingungen ungefährlich bzw. der Laser befindet sich in einem geschlossenen Gehäuse und ist damit von einer weiteren Gefährdung ausgeschlossen.

Laser Klasse 1C: In besonderen Fällen kann die hier einwirkende Laserstrahlung die Haut gefährden. Eine weitere Gefärhdung der Augen ist hier jedoch ausgeschlossen.

Laser Klasse 1M: Insofern keine optischen Instrumente wie Lupen oder Ferngläser Verwendung finden, ist die zugängliche Laserstrahlung ungefährlich.

Laser Klasse 2:  Eine Gefährdung für die Augen liegt bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer nicht vor, da die zugängliche Laserstrahlung im sichtbaren Spektralbereich liegt. Vorsicht ist dennoch geboten, da man bei einer kurzzeitigen Bestrahlungsdauer von einem menschlichen Lidschutzreflex von 0,25 Sekunden ausgeht, der jedoch nicht bei jeder Person gleichermaßen vorhanden ist. Schutzbrillen bieten sich also bereits hier schon an.

Laser Klasse 2M: Insofern keine optischen Instrumente wie Lupen oder Ferngläser Verwendung finden, gilt hier die gleiche Einstufung wie auch bei Klasse 2.

Laser Klasse 3R: Eine Gefährdung für das Auge ist an dieser Stelle nicht mehr ausgeschlossen. Schützen Sie sich mit vorgesehenen Schutzbrillen und evtl. auch Schutzkleidung.

Laser Klasse 3B: Hier besteht eine Gefährdung von Augen und Haut, wobei rein diffuses Streulicht (Laser von CD und DVD-Brennern) hierbei als ungefährlich eingestuft wird.

Laser Klasse 4: Aktue Gefährdung von Augen und Haut. Selbst die sogenannte diffus gestreute Strahlung gilt bei Lasern dieser Klassifizierung als gefährlich und kann zu Brand- und Explosionsgefahr führen (Forschungslaser/Materialverarbeitung). Hierbei empfiehlt es sich, Augen und Haut durch entsprechende Schutzbrillen- und Kleidung abzuschirmen.