

Norm: DIN EN ISO 7010 M004
Vorschrift: ASR A1.3 M004
Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.
Um einer Gefährdung der Augen von beteiligten Personen in Arbeitsbereichen, die durch das Gebotsschild Augenschutz benutzen gekennzeichnet sind, vorzubeugen, müssen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Es ist daher ratsam, einen Augenschutz zu tragen, da die empfindlichen Sinnesorgane ansonsten durch chemische Stoffe oder Partikel, die während des Arbeitsprozesses entstehen, geschädigt werden können.
Das Gebotsschild sollte in der Industrie und in Laboratorien überall dort genutzt werden, wo eine Gefährdung der Augen vorliegen könnte.
Dieses international gültige Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 ersetzt das alte nationale Symbol Augenschutz benutzen nach DIN 4844-2 D-M001 bzw. ASR A1.3 M001, ein Austausch wird empfohlen.
Technische Daten