Fußgängerweg benutzen

21.A7320
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Norm: DIN EN ISO 7010 M024
Vorschrift: ASR A1.3 M024

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Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.

Gebotsschild: Fußgängerweg benutzen

Die Kennzeichnung von Fußgängerwegen gewährleistet die Verkehrssicherheit von Fußgängern, wodurch lebensgefährliche Unfälle verhindert werden können. Um die Sicherheit auf der Arbeitsstätte zu garantieren, ist deswegen wichtig, diese mit dem Gebotsschild Fußgängerweg benutzen auszustatten.

Technische Daten

Art der Darstellung:
Symbol
Norm:
DIN EN ISO 7010
Vorschrift:
ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)