

Norm: DIN EN ISO 7010 M025
Durchmesser: 10,0 cm
Material: Folie selbstklebend
Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.
Im Arbeitsalltag gibt es viele Gefahren für die Augen, wie etwa Chemikalien, Splitter und starkes Licht. Gerade das Geblendetwerden kann die Netzhaut irreparabel schädigen und somit die Sehfähigkeit einschränken. Besonders Kleinkinder sollten mit einem Augenschutz ausgestattet werden, da ihre Augen besonders empfindlich sind. Um Kleinkinder am Arbeitsplatz zu schützen, sollte die Arbeitsstätte mit dem Gebotsschild Kleinkinder durch weitgehend lichtundurchlässige Augenabschirmung schützen ausgestattet werden.
Technische Daten