Kopfschutz benutzen

30.A7150
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Gebotsschild | Gebotszeichen nach

Norm: DIN EN ISO 7010 M014
Vorschrift: ASR A1.3 M014

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Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.

Gebotsschild:  Schutzhelm benutzen

Das Tragen eines Schutzhelms schützt vor herunterfallenden Objekten oder pendelnden Lasten und erhöht die allgemeine Sicherheit am Arbeitsplatz. Ganz egal, ob Baustelle oder Betrieb, ein Helm schützt vor vielen Gefahren und ist deswegen ein unentbehrliches Arbeitsutensil. Mit Hilfe eines entsprechenden Gebotsschildes werden Personen darauf hingewiesen, dass das Tragen eines Schutzhelms in diesem Bereich unabdingbar ist - so wird die allgemeine Sicherheit erhöht und eventuelle Unfälle können vermieden werden.

Das Schild ist witterungsbeständig und eignet sich hervorragend für die Beschilderung von Gefahrenbereichen. Durch die auffällige Gestaltung ist es gut sichtbar und hilft dabei, die Betriebssicherheit zu erhöhen.

Technische Daten

Art der Darstellung:
Symbol
Mengenrabatt
Gebotszeichen 1 mit Staffelpreis
Norm:
DIN EN ISO 7010
Vorschrift:
ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)