Schutzausrüstung für Rollsport benutzen

21.A7540
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Gebotsschild | Gebotszeichen nach

Norm: DIN EN ISO 7010 M049

Durchmesser: 20,0 cm
Material: Folie selbstklebend

Menge

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  • Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich. Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.

Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.

Gebotsschild:  Schutzausrüstung für Rollsport benutzen

Ob in Freizeiteinrichtungen, im Sportpark, extra angelegten Rollsport Strecken, oder an öffentlichen Wegen - ähnlich wie bei der Helmpflicht kann auch eine Schutzausrüstung in Form von weiteren Schonern Pflicht sein. Damit dies eindeutig ist, macht das symbolische Gebotsschild unmissverständlich darauf aufmerksam. Mit dem grafisch dargestellten Symbol, ist die Pflicht bereits vor dem Betreten der zuständigen Flächen ausgeschildert und sorgt damit vor allem für eine Verletzungsvermeidung und dem nötigen präventiven Schutz bei Rollsportarten.

Technische Daten

Art der Darstellung:
Symbol
Norm:
DIN EN ISO 7010
Vorschrift:
ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)