Aufzug im Brandfall nicht benutzen (Kombischild)
Verbotsschild | Verbotszeichen nach
Norm: DIN EN ISO 7010 P020
Vorschrift: ASR A1.3 P020
mit Zusatztext: Aufzug im Brandfall nicht benutzen
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Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.
Kombischilder verbinden Sicherheitszeichen mit einem Zusatztext. Dieser zusätzliche Text vertärkt den Hinweis, der durch das Piktogramm an Mitarbeiter und Betriebsfremde weitergegeben wird. Kombischilder mit Verbotszeichen gewährleisten eine effektive und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen.
Kombischild: Aufzug im Brandfall nicht benutzen
Mithilfe des Verbots-Kombischilds kann im Falle eines Brandes eine Verhaltensweise untersagt werden, durch die eine Gefährdung von Personen entstehen kann. Es dient daher zur Kennzeichnung, die Aufzugnutzung im Brandfall zu unterlassen, da der Aufzug zu diesem Zeitpunkt keinen sicheren Flucht- sowie Rettungsweg darstellt.
Technische Daten
- Norm:
- DIN EN ISO 7010
- Vorschrift:
- ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)