Keine offene Flamme, Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten
Verbotsschild | Verbotszeichen nach
Norm: DIN EN ISO 7010 P003
Vorschrift: ASR A1.3 P003
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Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.
Verbotsschilder gewährleisten eine sichere und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen. Wählen Sie zwischen verschiedenen Ausführungen in Aluminium (geprägt) und Folie, selbstklebend.
Verbotsschild: Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten
Kommen in einer Betriebsstätte oder einem bestimmten Arbeitsbereich leicht oder hoch entzündliche Stoffe zum Einsatz, muss dies gekennzeichnet werden, um einer betrieblichen Gefährdung vorzubeugen. Feuer, offenes Licht und Rauchen ist in diesen Bereichen daher untersagt, um möglichen Bränden, die Lebensgefahr bergen, entgegenzuwirken. Der Einsatz des Verbotsschilds Keine offene Flamme dient demnach dazu, eine Gefährdung beteiligter Personen in der Betriebsstätte auszuschließen. Auf "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" gewähren wir einen Mengenrabatt.
Technische Daten
- Mengenrabatt
- Verbotszeichen mit Staffelpreis
- Norm:
- DIN EN ISO 7010
- Vorschrift:
- ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)