Vorsicht! Ätzende Stoffe (Kombischild)

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Warnschild | Warnzeichen nach

Norm: DIN EN ISO 7010 W023
Vorschrift: ASR A1.3 W023
mit Zusatztext: Vorsicht! Ätzende Stoffe

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Kombischilder verbinden Sicherheitszeichen mit einem Zusatztext. Dieser zusätzliche Text vertärkt den Hinweis, der durch das Piktogramm an Mitarbeiter und Betriebsfremde weitergegeben wird. Kombischilder mit Warnzeichen gewährleisten eine effektive und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen. Sie geben explizite Hinweise auf Gefahrenquellen und warnen Mitarbeiter sowie Besucher vor bestehenden Risiken.

Kombischild: Vorsicht! Ätzende Stoffe

In Betrieben oder Unternehmen, in den chemische Stoffe in Arbeits- oder Produktionsprozessen zum Einsatz kommen, sind Warnungen unumgänglich, die sich auf bestimmte schädigende Eigenschaften dieser beziehen. So kann es neben reizenden oder giftigen Stoffen auch Chemikalien geben, die ätzende Eigenschaften innehaben. Im Gegensatz zu reizenden Stoffen können ätzende Chemikalien aller drei Aggregatzustände irreversible Schäden verursachen, die durch angemessene Warnung verhindert werden sollten.

Beispiele ätzender Stoffe:

  • Salz- oder Schwefelsäure
  • Natronlauge
  • Chlor oder Fluor
  • Abflussreiniger...

Bei diesen oder ähnlichen Stoffen mit ätzender Eigenschaft muss mit Hilfe des Kombischildes, das zur Verdeutlichung aus einem Warnschild und einem Text besteht, ausreichend darauf hingewiesen werden.

Technische Daten

Art der Darstellung:
Symbol + Text
Norm:
DIN EN ISO 7010
Vorschrift:
ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)