
Vorschrift: BGV A8 F08
Nicht-automatische Brandmelder müssen von der Hand betätigt werden, um den Alarm auszulösen. Im Gefahrenfall ist es besonders wichtig, dass die im Gebäude befindlichen Personen schnell alarmiert werden, damit sie die Gefahrenzone zügig verlassen. Um den Brandalarm möglichst umgehend auslösen zu können, sollte der Standort des manuellen Brandmelders eindeutig gekennzeichnet werden. Eine langnachleuchtende Beschichtung sorgt zusätzlich dafür, dass das Schild auch bei plötzlicher Dunkelheit erkennbar ist und so ein rasches Handeln ermöglicht wird.