

Norm: DIN EN ISO 7010 M001
Vorschrift: ASR A1.3 M001
Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.
Ein Gebotszeichen erhöht die Aufmerksamkeit an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Mit dem Gebotsschild Allgemeines Gebotszeichen kommt der Arbeitgeber seiner Sorgsamkeitspflicht nach, indem er die Mitarbeiter auf Maßnahmen zur Unfallverhütung hinweist. Verwendung nur mit Zusatzzeichen, das Aussage über das Gebot macht.
Technische Daten