Kombischild Gehörschutz benutzen | Gebots-Kombischild

Gehörschutz benutzen (Kombischild)

51.A7080
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Gebotsschild | Gebotszeichen nach

Norm: DIN EN ISO 7010 M003
Vorschrift: ASR A1.3 M003
mit Zusatztext: Gehörschutz benutzen

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Kombischilder verbinden Sicherheitszeichen mit einem Zusatztext. Dieser zusätzliche Text vertärkt den Hinweis, der durch das Piktogramm an Mitarbeiter und Betriebsfremde weitergegeben wird. Kombischilder mit Gebotszeichen gewährleisten eine effektive und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.

Kombischild: Gehörschutz benutzen

Laute Geräusche am Arbeitsplatz können die Funktion des Ohrs nachhaltig schädigen. Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen sollte an einem Arbeitsplatz mit einem hohen, nicht reduzierbaren Schallpegel ein Gehörschutz getragen werden, gerade weil dies nach den Lärmschutzrichtlinien 2003/10/EG gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Gebots- Kombischild Gehörschutz benutzen, welches sowohl mit einem Piktogramm illustriert und einem Text versehen ist, weist den Arbeitnehmer auf zweierlei Weise auf die Notwendigkeit eines Gehörschutzes hin.

Technische Daten

Art der Darstellung:
Symbol + Text
Norm:
DIN EN ISO 7010
Vorschrift:
ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)