Kopfschutz benutzen (Kombischild)

21.A7175
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Gebotsschild | Gebotszeichen nach

Norm: DIN EN ISO 7010 M014
Vorschrift: ASR A1.3 M014
mit Zusatztext: Kopfschutz benutzen

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Kombischilder verbinden Sicherheitszeichen mit einem Zusatztext. Dieser zusätzliche Text vertärkt den Hinweis, der durch das Piktogramm an Mitarbeiter und Betriebsfremde weitergegeben wird. Kombischilder mit Gebotszeichen gewährleisten eine effektive und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.

Kombischild: Kopfschutz benutzen

Wenn Gegenstände unvorhersehbar fallen oder Lasten pendeln, kann ein Kopfschutz Leben retten, da das Risiko von Kopfverletzungen oder anderen Arbeitsunfällen verringert wird. Damit der Arbeitgeber seiner Sorgsamkeitspflicht nachkommt, beteiligte Personen auf das Tragen eines Schutzhelms hinzuweisen, sollte die Arbeitsstätte mit dem Gebots-Kombischild Kopfschutz tragen ausgestattet werden. Mit diesem gelingt die Unfallverhütung auf doppelte Weise, da das Schild sowohl mit einem Piktogramm illustriert als auch mit einem Text versehen ist.

Technische Daten

Art der Darstellung:
Symbol + Text
Norm:
DIN EN ISO 7010
Vorschrift:
ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)