Auffanggurt anlegen!

21.A7320
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Norm: DIN EN ISO 7010 M018
Vorschrift: ASR A1.3 M018

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Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.

Gebotsschild: Auffanggurt anlegen!

Bei Tätigkeiten mit potentieller Absturzgefahr ist es lebenswichtig, einen Auffanggurt zu benutzen, da das Tragen eines Sicherheitsgurts das unkontrollierte Stürzen im Gefahrenfall verhindert. Dadurch können nicht nur eine Vielzahl von Verletzungen vermieden werden, sondern das Tragen eines Auffanggurtes sorgt zudem für eine ungestörte Blutzirkulation sowie eine stabile Arbeitsposition. Zudem ist das Anbringen des Gebotsschilds Auffanggurt benutzen ratsam, da das Tragen eines Sicherheitsgurtes bei Tätigkeiten mit Absturzgefahr gesetzlich vorgeschrieben ist.

Technische Daten

Art der Darstellung:
Symbol
Norm:
DIN EN ISO 7010
Vorschrift:
ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)